AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BBS Bürosysteme · Büroorganisation · Softwareentwicklung GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Sämtliche Vertragsabschlüße, Lieferungen, Leistungen und Angebote der BBS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
- Für Kaufverträge, die Software einschließen, für Miet-, Leasing-, Wartungs- und Reparaturaufträge gelten grundsätzlich zusätzliche Sonderbedingungen.
- Entgegenstehende, oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der BBS GmbH abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, außer im Falle ausdrücklicher Zustimmung durch BBS.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch BBS.
§2 Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
- Die in Prospekten und Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich BBS GmbH 30 Kalendertage gebunden.
- An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der BBS und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zustande.
- Die BBS behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt.
- Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung der BBS Geschäftsleitung. Auf diese Erfordernisse kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von BBS GmbH auf Dritte zu übertragen.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise und Lizenzgebühren ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots der BBS GmbH aus diesem Angebot, ansonsten aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch BBS GmbH gültigen Preise- und Produktliste von BBS, die jederzeit geändert werden kann.
- Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, sowie zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
- Die Preise und Lizenzgebühren umfassen Installationskosten sowie die Kosten für die Einarbeitung in die Nutzung der Softwareprodukte, die Lieferung von Zubehör oder sonstigen Dienstleistungen nur dann, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
- Die Ausführungen unserer Leistungen berechnen wir gemäß den gültigen BBS-Richtlinien, 1/3 der Angebotssumme ist bei Auftragserteilung zu leisten; der Rest nach Lieferung der Anlage (Ware) bzw. nach Erbringung der Dienstleistung.
- Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der BBS, übersteigen die letztgenannten Preise die ursprünglichen um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern nichts besonderes vereinbart ist, zahlbar ohne Abzug innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich BBS GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
- BBS GmbH ist berechtigt trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BBS GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in Bar nicht berechtigt, ausgenommen sind Beträge bis zu € 300,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an BBS GmbH oder auf ein von BBS GmbH angegebenes Bank oder Postscheckkonto erfolgen.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen mit BBS GmbH ist ausgeschlossen.
§4 Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stun
- Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden 4% per anno über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so kann BBS die Weiterarbeit an allen Aufträgen mit dem Auftraggeber einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller - auch der noch nicht fälligen - Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.
- Kommt der Auftraggeber dem Verlangen von BBS auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist BBS berechtigt vom Vertrag bzw. den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen.
§5 Lieferung
- Die besonders zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen , Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch BBS GmbH setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferfrist angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens liegen, z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Dasselbe gilt wenn die genannten Umstände bei den Unterlieferanten von BBS GmbH eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind von BBS GmbH dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, kann die BBS GmbH vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen. Sofern die BBS GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von BBS GmbH.
- Angegebene Lieferungen gelten ab Lager. Bei Eillieferung auf Wunsch des Kunden wird pro Sendung ein Zuschlag gerechnet, der im Einzelfall dem Kunden mitgeteilt wird.
- Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar. Bei Teillieferungen erfolgt die Lieferung weiterer Teilleistungen nur dann, wenn bereits erbrachte und in Rechnung gestellte Teilleistungen vom Kunden bezahlt sind.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendungen an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von BBS GmbH verlasen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
- BBS GmbH ist zur Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware nicht verpflichtet. Falls nach vorheriger Vereinbarung Ware doch zurückgenommen wird, ist BBS GmbH berechtigt für Rücknahme und Prüfung eine Bearbeitungspauschale von 25% des Rechnungswertes zu berechnen.
§6 Installation
- BBS GmbH installiert den Liefergegenstand betriebsbereit beim Kunden innerhalb Deutschland, sofern die Installation vertraglich im Preis inbegriffen oder vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben worden ist.
- Die Installation durch BBS GmbH setzt voraus, dass · der Kunde einen geeigneten Standort entsprechend der Installationsanweisungen von BBS GmbH bereitstellt oder ausrüstet; · der Liefergegenstand beim Kunden vor der Installation nicht verändert, unsachgemäß behandelt oder ungewöhnlichen Belastungen ausgesetzt worden ist.
- Die Betriebsbereitschaft der installierten Liefergegenstände wird durch eine erfolgreiche Funktionsprüfung mit den von BBS GmbH verwendeten Testverfahren nachgewiesen und vom Kunden durch Gegenzeichnung des Abnahmescheins anerkannt. Unterzeichnet der Kunde den Abnahmeschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht, gilt die Betriebsbereitschaft als anerkannt, wenn der Kunde sich, obwohl BBS GmbH ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Frist von 30 Tagen gesetzt hat, auch innerhalb der Nachfrist nicht erklärt. In jedem Falle gilt die Betriebsbereitschaft als anerkannt, wenn der Kunde installierte Liefergegenstände in Gebrauch nimmt.
- Kann die von BBS GmbH geschuldete Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die Betriebsbereitschaft mit dem Zeitpunkt der Lieferung als anerkannt, wenn der Kunde, obwohl ihm BBS GmbH unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs ein Frist von 30 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht ermöglicht.
- BBS GmbH übernimmt keine Verpflichtung, den jeweiligen Liefergegenstand an Geräte des Kunden anzuschließen, die nicht von BBS GmbH geliefert worden sind.
§7 Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf
- Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist BBS GmbH berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Schadenersatzfall kann BBS GmbH 20% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. BBS GmbH behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Statt einer Geltendmachung dieser Rechte ist BBS GmbH nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
- Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so ist BBS GmbH berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die BBS GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig bestehen, behält sich BBS GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
- Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von BBS GmbH hinweisen und BBS GmbH unverzüglich benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist BBS GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch BBS GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.
§9 Beanstandungen oder Mängelrügen
- Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übernahme schriftlich BBS GmbH mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
- Rücksendungen dürfen im Einvernehmen mit BBS GmbH vorgenommen werden.
- Das Recht auf Wandelung ist bei allen Kaufverträgen ausdrücklich ausgeschlossen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder fehlgeschlagener Ersatzlieferung ist die Wandelung oder die Minderung jedoch wieder möglich.
§10 Sonderregelung bei Softwareentwicklung und –ve
- Der Kunde darf von BBS GmbH gelieferte Softwareprodukte einschließlich deren verbalen Beschreibung (Dokumentation) nur aufgrund einer Softwarelizenz nutzen. Ein Softwarelizenzvertrag kommt zustande, indem BBS GmbH den Antrag des Kunden auf Erteilung einer Softwarelizenz schriftlich annimmt.
- Durch die von BBS GmbH gewährte Softwarelizenz wird dem Kunden nur ein persönliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von BBS GmbH übertragbares Recht zur Nutzung der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Software auf den in der Auftragsbestätigung aufgeführten EDV-Anlagen und Geräten innerhalb Deutschland eingeräumt, das nicht zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigt. BBS GmbH wird der Nutzung auf einer anderen Anlage zustimmen, die die ursprüngliche ersetzt, soweit BBS GmbH die Software auch für die Nutzung auf diesen Anlagen allgemein anbietet; Einzelheiten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Die von BBS GmbH gelieferte Software darf grundsätzlich nur auf einem Computersystem installiert werden. Können die für die Nutzung der Software in der Auftragsbestätigung aufgeführten Anlagen wegen Ausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen zeitweise nicht genutzt werden, so ist der Kunde berechtigt, die Software vorübergehend auf einer anderen Anlage (z.B. Ausweichanlage) zu nutzen.
- Im Falle einer benutzerabhängigen Softwarelizenz darf die in der Lizenz angegebene maximale Benutzeranzahl nicht überschritten werden.
- Die Software wird dem Kunden im Objekt-Code überlassen. Die Überlassung technischer Programmdokumentationen, insbesondere der Quellcodes wird nicht geschuldet und ist nicht Bestandteil der Überlassung. Ein Recht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen besteht nicht. Der Kunde darf keine Verfahren irgendwelcher Art anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um Kenntnis über Konzeption oder Erstellung der Software bzw. von Hardware oder Firmware-Implementierungen der Software zu erlangen.
- Kopien der Software und Handbücher, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Datenträger sind dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Kopien, welcher der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich anfertigt. Diese Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Erwerber verpflichtet sich, die Softwarepakete der BBS GmbH Dritten weder weiterzugeben noch sonst in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Ausgeschlossen ist auch, die Kopie des Softwarepakets ganz oder auszugsweise zum Zweck der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung zu verwenden innerhalb des Betriebs des Erwerbers auf mehreren Computersystemen.
- Sofern der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software enthält, die die dem Kunden gewährte Lizenz nicht umfasst, darf die Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden. Die Software kann technische Vorkehrungen enthalten, um den Zugang zu solcher nichtlizenzierten Software zu verhindern.
- Hat der Erwerber das Softwarepaket zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, so ist die vom Hersteller angegebene Seriennummer, die auf der Rechnung von BBS GmbH vermerkt ist, auch vom Wiederveräußerer auf dessen Rechnung anzuführen. Beim Erwerb eines Softwarepakets zur Weiterveräußerung ist die Herstellung von Kopien – ganz oder auszugsweise – auch zum Zwecke der Datensicherung nicht gestattet.
- Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich BBS GmbH zu.
- Der Kunde verpflichtet sich, Aufzeichnungen über die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, der Seriennummer, der lizenzierten Anlage, die Anzahl der erstellten Kopien, sowie den Ort, an dem sich die Software befindet zu führen und diese Aufzeichnung auf Anforderung der BBS GmbH vorzulegen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen sowie die Software an Dritte weiterzugeben, auch nicht in der Weise, dass die eigene Anlage Dritten zur Verfügung gestellt wird oder fremde Daten für Dritte verarbeitet bzw. gespeichert werden. Ausgenommen hiervon sind Angestellte und Beauftragte des Kunden.
- Erteilte Softwarelizenzen können von BBS GmbH aus wichtigem Grund gekündigt werden. Insbesondere dann, wenn der Kunde vertragliche Verpflichtungen verletzt oder trotz Mahnung durch BBS GmbH fällige Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mahnung leistet.
- Bei Beendigung des Softwarelizenzvertrags hat der Kunde der BBS GmbH die Lizenzzertifikate zurückzugeben, sowie sämtliche Kopien und Teilkopien der Software sowie die Dokumentation und alle sonstigen in schriftlicher Form überlassenen Unterlagen. Auf maschinenlesbaren Datenträgern gespeicherte Software ist unverzüglich und vollständig zu löschen. Der Kunde ist verpflichtet, der BBS GmbH schriftlich zu bestätigen, dass er keine Kopien oder Teilkopien behalten oder weitergegeben hat und gespeicherte Software vollständig gelöscht worden ist.
§11 Sonderregelung bei WEB-Design und Internetdien
- Mitwirkungspflicht - Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit BBS GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit BBS GmbH keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn BBS GmbH dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von BBS GmbH wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde BBS GmbH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie BBS GmbH und Telekommunikationsdaten (Telefon, eMail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und –pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und –schnittstellen verantwortlich.
- Nutzungsrechte - BBS GmbH räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt BBS GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von BBS GmbH. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, BBS GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. BBS GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. BBS GmbH nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die BBS GmbH keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. BBS GmbH wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. BBS GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von BBS GmbH 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
- Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise - Der Kunde räumt BBS GmbH das Recht ein, das Logo von BBS GmbH und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von BBS GmbH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. BBS GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
- Pflicht des Kunden zur Datensicherung - Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
- Datenschutz und Geheimhaltung - BBS GmbH speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. BBS GmbH weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
- Mitteilungen - Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (eMail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die eMail muss den Namen und die eMail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene eMail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der eMail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung, Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.
§12 Gewährleistung für Hardwareprodukte
- BBS GmbH leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardwareprodukte erheblich mindern. Ferner leistet BBS GmbH Gewähr dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte die ausdrücklich von BBS GmbH zugesicherten Eigenschaften besitzen. Von BBS GmbH mitgeteilte technische Daten, Spezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von BBS GmbH schriftlich bestätigt worden. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck wird nicht übernommen.
- Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von BBS GmbH kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte beträgt 24 Monate ab erfolgter Installation (Betriebsbereitschaft), sofern diese von BBS GmbH übernommen ist, sonst ab Lieferung. Für den Fall, dass für einzelne Liefergegenstände eine längere Herstellergarantie besteht, gilt diese Herstellergarantie für die betreffenden Liefergegenstände.
- Offensichtliche Mängel müssen BBS GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch BBS GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber BBS GmbH aus.
- Die Gewährleistungsarbeiten werden nach Wahl von BBS GmbH entweder beim Kunden oder bei BBS GmbH oder einem von BBS GmbH beauftragten Reparaturunternehmen durchgeführt.
- Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von BBS GmbH installiert, hat der Kunde im Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn die gelieferten Produkte durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt werden, die nicht den Installationsanforderungen von BBS GmbH entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne die schriftliche Zustimmung von BBS GmbH technische Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden oder der Aufstellungsort verändert wird oder gebrauchsbedingten Verschleiß von Teilen (Druckknöpfe, Typenräder, Farbbänder, Toner, Luftfilter etc.) vorliegt.
- Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgeräte beträgt 12 Monate ab erfolgter Installation (Betriebsbereitschaft), sofern diese von BBS GmbH übernommen ist, sonst ab Lieferung.
- Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Kundendienstpreisen von BBS GmbH berechnet.
§13 Gewährleistung für Softwareprodukte
- Die BBS GmbH gewährleistet, dass lizenzierte Software die vertraglich vereinbarten Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllt. Die BBS GmbH gewährleistet weiter, dass die zur Nutzung überlassene Software zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung frei von Rechten Dritter ist, die den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in einer Softwarebeschreibung stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von BBS GmbH schriftlich bestätigt.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, völlige Fehlerfreiheit eines Softwareprogramms zu garantieren, da u.a. die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Software für den jeweiligen Hersteller nicht vorhersehbar, simulierbar und damit nachweisbar sind.
- Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale nicht erfüllt werden, ist BBS GmbH daher zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler unverzüglich schriftlich anzuzeigen, auftretende Fehler zu dokumentieren und BBS GmbH umgehend die Nachbesserung zu ermöglichen. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht ist BBS GmbH von der Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht frei.
- BBS GmbH haftet nicht für den Verlust von Testdaten des Kunden bei der Fehlersuche. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht bei Änderungen oder Erweiterungen von Programmen oder Programmteilen durch den Kunden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von BBS GmbH liegende Vorgänge zurückzuführen sind. Schlägt die wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so ist der Kunde zum Rücktritt von Kaufvertrag oder zu einer angemessenen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Bei Lieferung von Individualsoftware beträgt die Gewährleistungszeit auch bei Mangelfolgeschäden sechs Monate.
§14 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die BBS GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
- Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft begründet wird. Jede Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den BBS GmbH damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.
- BBS GmbH haftet nicht für den Verlust von Daten.
§15 Verschiedenes
- BBS GmbH ist berechtigt, Produktänderungen vorzunehmen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
- Dienstleistungen werden von BBS GmbH während der üblichen Arbeitszeit, Montag bis Freitag von 9:00 h bis 17:00 erbracht. Alle Dienstleistungspreisangaben beziehen sich auf diese Arbeitszeit. Falls andere Arbeitszeiten gewünscht werden, wird ein Zuschlag berechnet.
- Ansonsten sind Abweichungen bei der gelieferten Hardware und Software gegenüber den bestellten Leistungen zulässig, soweit sie diesen entsprechen bzw. eine Verbesserung darstellen.
- BBS GmbH verpflichtet sich, vertrauliche Unterlagen des Kunden, die als solche gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln. Entsprechendes gilt für den Kunden.
- Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Kaufpreis- bzw. Lizenzgebührenansprüchen.
- Die gelieferten Waren unterliegen den amerikanischen und deutschen Ausfuhrkontrollbestimmungen. Bei eventueller Ausfuhr aus der BRD ist die Genehmigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn, des US-Departments of Commerce, Washington, zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen der zolltechnischen Abwicklung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
- Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht. Unwirksame Bestimmungen werden nach dem Willen beider Vertragspartner durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die dem Sinn dieses Vertrages entsprechen und seinem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend nahe kommen.
- Erfüllungsort ist Mainz. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Mainz vereinbart. Die BBS GmbH bleibt jedoch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden berechtigt.
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